Hans-Georg Kolowrat - Rechtsanwalt in Lemgo

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Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines baurechtswidrigen Offenstalls für Pferde

27 Nov. 2020

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Grundstücksnachbar von dem anderen verlangen kann, die Pferdehaltung in einem Offenstall zu unterlassen, den dieser ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet hat.

Sachverhalt

Die Parteien sind Nachbarn. Die Beklagte zu 1 ist Inhaberin eines Pferdehofs. Sie errichtete ohne Baugenehmigung auf ihrem im Außenbereich gelegenen Grundstück in einer Entfernung von etwa 12 m vom Einfamilienhaus der Klägerin einen Offenstall für Pferde und stellte darin Pferde ein. Die Beklagte zu 2, deren Geschäftsführerin die Beklagte zu 1 ist, betreibt auf dem Grundstück eine Reitschule. Die Bauaufsichtsbehörde lehnte im September 2013 die Erteilung einer Baugenehmigung ab. Die von der Beklagten zu 1 erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht 2016 mit der Begründung ab, der Offenstall lasse die gebotene Rücksichtnahme auf das Wohnhaus der – dort beigeladenen – hiesigen Klägerin vermissen. Hierbei falle insbesondere ins Gewicht, dass sich der Stall unmittelbar an der Grenze zum Grundstück der hiesigen Klägerin in einer Entfernung von etwa 12,5 m zu deren Ruheräumen befinde und die Boxen mit dem Auslauf zum Wohnhaus ausgerichtet seien. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles

Kein Outdoor-Training in Kleingruppen

26 Nov. 2020

Ein Fitnesstrainer aus Dortmund ist beim Oberverwaltungsgericht mit seinem Eilantrag gescheitert, die Coronaschutzverordnung außer Vollzug zu setzen, soweit sie den Betrieb eines Outdoor-Sportangebots für kontaktloses Training in Kleingruppen mit bis zu 12 Teilnehmern plus Trainer untersagt. Mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 25. November 2020 hat das Oberverwaltungsgericht diesen Antrag ab­gelehnt und damit seine Entscheidung vom 13. November 2020 zum Verbot des Freizeit- und Amateursports bestätigt.

Coronaschutzverordnung verbietet Individualsport

Nach der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung ist Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen davon ist lediglich der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles · Schlagworte: Corana, Individualsport, Maßnahmen, Pandemie, Verbot, Verordnung

Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin muss neu geprüft werden

24 Nov. 2020

BGH Urteil vom 24. November 2020 – 5 StR 553/19

Was bisher geschah

Das Landgericht Berlin hat drei ehemalige hauptamtliche Vorstandsmitglieder der kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KVB) sowie deren ehemaligen Vorsitzenden der Vertreterversammlung vom Vorwurf der Untreue aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.

Nach den Feststellungen des Landgerichts wurden die Angeklagten Dr. P., Dr. K. und B. zum 1. Januar 2005 zu Vorstandsmitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gewählt. Die Dienstverträge enthielten jeweils eine Vereinbarung, nach der den Vorstandsmitgliedern bei Beendigung ihrer sechsjährigen Tätigkeit als Übergangsgeld die Vergütung nebst Zuschüssen für die Dauer von bis zu zwölf Monaten weitergezahlt werde, wenn diese im Anschluss ihre selbständige Tätigkeit als Ärzte wieder ausüben. Mit dieser Regelung sollte den Vorstandsmitgliedern die Wiederaufnahme ihrer ärztlichen Praxistätigkeit finanziell erleichtert werden.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles

Verurteilung wegen im Jahre 1995 begangenen Mordes rechtskräftig

20 Nov. 2020

BGH Beschluss vom 10. November 2020 – 3 StR 311/20

Das Landgericht Osnabrück hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seine hiergegen gerichtete Revision verworfen.

Nach den von der Strafkammer getroffenen Feststellungen wollte sich der Angeklagte im August 1995 nach dem Besuch der Kirmes in Sögel im Emsland an einer damals 24 Jahre alten Frau sexuell vergehen. Nach ihrer Flucht aus seinem Fahrzeug verfolgte er sie auf ein Stoppelfeld, wo das Opfer zu Boden ging. Im weiteren Verlauf des Geschehens entwickelte der Angeklagte Angst vor der Entdeckung seiner Tat. Aus diesem Grund erdrosselte er die ihm körperlich unterlegene junge Frau und ließ ihre Leiche auf dem Feld zurück.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles

Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung einer 72-Jährigen in Portugal rechtskräftig

20 Nov. 2020

Beschluss vom 4. November 2020 – 6 StR 41/20

Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten u.a. wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts überfiel der Angeklagte – ein deutscher Staatsangehöriger – im September 2005 eine damals 72-jährige US-Amerikanerin in deren Haus im portugiesischen Urlaubsort Praia de Luz. Er bedrohte die Frau mit einem Krummsäbel, fesselte und vergewaltigte sie. Dann zwang er sein Opfer zur Herausgabe von Geld.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles

Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt

20 Nov. 2020

Beschluss vom 20. November 2020 – 13 B 1770/20.NE

Das Oberverwaltungsgericht hat heute per Eilbeschluss wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung) vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Nach der Coronaeinreiseverordnung müssen Personen, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sich unverzüglich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben (Absonderung). Sie dürfen in diesem Zeitraum keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Der in Bielefeld wohnhafte Antragsteller hielt sich bis zum 13. November 2020 auf Ibiza auf und reiste dann weiter nach Teneriffa. Er beabsichtigt, am 22. November 2020 nach Deutschland zurückzukehren, und machte geltend, man könne nicht aufgrund eines Aufenthalts auf den Balearen als ansteckungsverdächtig qualifiziert werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz dort deutlich niedriger liege als am heimischen Wohnort.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles

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