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Bundesgerichtshof entscheidet über die Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

28 Jan. 2021

Verurteilung durch OLG

Das Oberlandesgericht München hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung und in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchter Nötigung, und wegen eines Kriegsverbrechens gegen Personen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Die zu Lasten des Angeklagten eingelegte Revision des Generalbundesanwalts hat weitgehend Erfolg. Das Rechtsmittel des Angeklagten wurde verworfen.

Nach den vom Oberlandesandgericht getroffenen Feststellungen war der Angeklagte als Oberleutnant der afghanischen Armee auf einem ihrer Stützpunkte tätig. Bei der Befragung dreier Gefangener wandten er und der stellvertretende Kommandeur aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses Drohungen sowie Gewalt an. Ferner veranlasste der Angeklagte, dass der Leichnam eines Talibankommandeurs an einem Schutzwall aufgehängt, wie eine Trophäe präsentiert und herabgewürdigt wurde.
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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles · Schlagworte: Immunität, Verfahrenshindernis, Völkerstrafrecht

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