Der Angeklagte wurde durch Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. März 2020 wegen Mordes u.a. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen tötete der zur Tatzeit 50-jährige Angeklagte, ein Szene-Gastronom aus Frankfurt am Main, am 8. Mai 2018 im Nidda-Park seine 29-jährige Geschäftspartnerin mit einer Vielzahl von Messerstichen unter Ausnutzung ihrer Arg- und Wehrlosigkeit. Die Tat beging er, um sich von einer Zahlungsforderung des Tatopfers zu befreien.
Der Angeklagte hatte zuvor bundesweite Aufmerksamkeit erlangt, weil er wahrheitswidrig behauptet hatte, in der Silvesternacht 2016/2017 sei ein sog. „Sex-Mob“ aus jungen arabischstämmigen Asylsuchenden in einer von ihm geführten Bar in Frankfurt am Main auffällig geworden und habe Frauen belästigt.
Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensmängel geltend gemacht und die fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts gerügt. Die revisionsrechtliche Überprüfung durch den 2. Strafsenat hat jedoch keinen Rechtsfehler ergeben. Der Senat hat deshalb die Revision im Einklang mit dem Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluss verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 16. März 2020 – 5/21 Ks – 3690 Js 225352/18 (5/19)
Beschluss vom 27. Mai 2021 – 2 StR 405/20
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2021