Hans-Georg Kolowrat - Rechtsanwalt in Lemgo

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Urteil des Landgerichts Bonn wegen Angriffs auf früheren SPD-Politiker rechtskräftig

06 Nov. 2020

Beschluss vom 14. Oktober 2020 – 2 StR 310/20

Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten u.a. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Führens einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verschaffte sich der mit einem Gasrevolver und einem Butterflymesser bewaffnete politikverdrossene Angeklagte unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung eines früheren Bundestagsabgeordneten der SPD, um diesen zur Rede zu stellen. Er beabsichtigte, den Politiker zum Verfassen einer ehrenrührigen Erklärung zu zwingen, um ihn anschließend damit zu erpressen. In der Wohnung kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Angeklagte zweimal vergeblich versuchte, den Gasrevolver zu betätigen, aus dem sich jedoch kein Schuss löste. In der Folge gelang es dem Politiker mit Unterstützung seiner Lebensgefährtin, die dabei beide leicht verletzt wurden, den Angeklagten zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles

Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen

06 Nov. 2020

Beschluss vom 20. November 2020 – 13 B 1657/20.NE

Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag abgelehnt, den Vollzug der aktuell geltenden nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorläufig auszusetzen, soweit danach der Freizeit- und Amateursportbetrieb in Fitnessstudios bis zum 30. November 2020 unzulässig ist.

Sachverhalt

Die Antragstellerin, eine GmbH, die in Köln und Umgebung insgesamt elf Fitnessstudios betreibt, hatte geltend gemacht, die Regelung greife in rechtswidriger Weise in ihre verfassungsrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit ein. Insbesondere stelle die Schließung keine notwendige Schutzmaßnahme dar, da ihre bereits etablierten Hygiene- und Rückverfolgungskonzepte eine unkontrollierte Infektionsausbreitung verhinderten.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer

03 Nov. 2020

Beschluss vom 16. Oktober 2020, Az. 10 Qs 54/20

Beschuldigt in dem Verfahren ist ein junger Mann. Er war im Juli 2020 in Osnabrück gegen zwei Uhr morgens von Polizeibeamten gestoppt worden, als er mit einem sog. E-Scooter am Neumarkt unterwegs war. Weil der Verdacht bestand, dass der Mann erheblich alkoholisiert war, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Diese ergab später eine Blutalkoholkonzentration von 1,54 Promille. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück entzog deshalb Anfang August 2020 das Amtsgericht Osnabrück dem Beschuldigten im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens vorläufig die Fahrerlaubnis. Das Amtsgericht begründete dies damit, es bestehe der dringende Tatverdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB).

Betroffener begehrte Anwendung nach Radfahrer-Promillegrenze

Wie bei Autofahrern auch sei bei E-Scootern ab einem Wert von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen. Diesen Wert habe der Beschuldigte klar überschritten. Es sei daher damit zu rechnen, dass er in einem künftigen Hauptsacheverfahren strafrechtlich verurteilt und dann endgültig seine Fahrerlaubnis verlieren werde. Das rechtfertige nach dem Gesetz die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren. Der junge Mann legte einige Wochen später, gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Beschwerde zum Landgericht Osnabrück ein. Er vertrat dabei die Auffassung, bei E-Scootern sei nicht die vom Bundesgerichtshof für den motorisierten Verkehr definierte Grenze von 1,1 Promille maßgeblich. Sie gelte nur für stärker motorisierte Kraftfahrzeuge wie Pkw. Vielmehr sei bei E-Scootern der vom Bundesgerichtshof für Radfahrer definierte Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille maßgeblich. Denn das Gefahrenpotential von E-Scootern und Fahrrädern sei eher vergleichbar als das von E-Scootern und Pkw.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles

Urteil des Landgerichts Gera im Fall einer getöteten Rentnerin aus Jena Winzerla rechtskräftig

02 Nov. 2020

Beschluss vom 14. Oktober 2020 – 2 StR 270/20

Das Landgericht Gera hat den Angeklagten wegen Mordes und wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer wirkte der aus Afghanistan stammende und zur Tatzeit mindestens 21 Jahre alte Angeklagte am 10. Januar 2019 auf seine 87-jährige Nachbarin in deren Wohnung in Jena Winzerla mit massiver stumpfer Gewalt ein und führte dadurch vorsätzlich ihren Erstickungstod herbei. Er handelte aus Habgier und in der Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen. Unter Verwendung der persönlichen Daten des Tatopfers versuchte er, ein Mobiltelefon zu bestellen und mittels eines gefälschten Bankformulars, die Überweisung von 7.000 € an sich zu veranlassen. Den Leichnam verbrachte er – verstaut in einem Reisekoffer – in einen Kellerverschlag des Wohnanwesens.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles

Unterbringung in Psychiatrie wegen Tötungsdelikts im Bahnhof von Voerde rechtskräftig

16 Okt. 2020

Beschluss vom 1. Oktober 2020 – 3 StR 265/20

Das Landgericht Duisburg hat die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen eines im Bahnhof Voerde begangenen Tötungsdelikts angeordnet. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete Revision des Beschuldigten verworfen.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen litt der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt an einer undifferenzierten oder atypischen Schizophrenie. Unter dem Einfluss psychotisch verzerrter Wahrnehmungen und eines durch realitätsgestörte Gedankengänge geprägten Erlebens näherte er sich auf einem Bahnsteig des Bahnhofs Voerde der ihm völlig unbekannten Geschädigten von hinten und stieß sie vor einen einfahrenden Zug.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles

Anspruch eines IHK-Mitgliedes auf Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband DIHK wegen fortgesetzter Kompetenzüberschreitungen

15 Okt. 2020

BVerwG 8 C 23.19 – Urteil vom 14. Oktober 2020

Das Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (IHK) kann den Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) verlangen, wenn dieser mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern überschritten hat und keine hinreichenden Vorkehrungen bestehen, um die Wiederholung von Kompetenzverstößen zuverlässig zu verhindern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

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