Beschluss vom 18. August 2020 – StB 25/20
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die sofortige Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen die Aufhebung seiner Bestellung zum Pflichtverteidiger im Verfahren betreffend die Ermordung des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke verworfen.