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Weiterhin kein Präsenzunterricht

22 Jan 2021

Das Oberverwaltungsgericht hat heute einen Eilantrag gegen die Coronabetreuungsverordnung des Landes abgelehnt, mit dem die Antragstellerin die sofortige Rück­kehr zum Präsenzunterricht erreichen wollte. Nach der aktuellen Coronabetreuungsverordnung ist in der Zeit vom 11. bis 31. Januar 2021 die schulische Nutzung von öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unter anderem zu Un­terrichtszwecken untersagt.

Hiergegen wandte sich eine Viertklässlerin aus Köln mit der Begründung, die Schließung der Schulen verletze ihr Recht auf Bildung und schulische Förderung. Der derzeit praktizierte Distanzunterricht stelle zumal für Grundschüler keine geeignete Unterrichtsform dar.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles · Schlagworte: Coronabetreuungsverordnung, Recht auf Bildung

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