Hans-Georg Kolowrat - Rechtsanwalt in Lemgo

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Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

22 März 2021

Das Oberverwaltungsgericht hat mit – heute bekannt gegebenem – Beschluss vom 19. März 2021 auf den Eilantrag eines Media-Marktes die Vorschriften der Coronaschutzverordnung zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil sie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar sind.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles · Schlagworte: Coronaschutzverordnung, Einzelhandel, Gleichbehandlungsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit

Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften außer Vollzug gesetzt

10 Feb. 2021

Worüber wurde entschieden?

Das Oberverwaltungsgericht hat heute den Eilantrag einer Antragstellerin aus Gelsenkirchen zur Maskenpflicht nach der nordrhein-westfälischen Coronaschutz­verordnung im Wesentlichen abgelehnt. Erfolg hatte der Antrag allerdings hinsichtlich der Bestimmung, wonach unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Ge­schäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwe­gungen zu dem Geschäft eine Alltagsmaske zu tragen ist. Insoweit hat das Oberver­waltungsgericht durch seinen Eilbeschluss die Coronaschutzverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles · Schlagworte: Corona, Einzelhandel, Maske, Pandemie

800 qm-Regelung im Einzelhandel gilt weiterhin

22 Dez. 2020

Der aktuelle Stand

Das Oberverwaltungsgericht hat es mit Eilbeschluss vom heutigen Tag im Wesent­lichen abgelehnt, die in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorge­schriebenen zusätzlichen Zugangsbeschränkungen für Betriebe des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Danach darf in zulässigen Handelseinrichtungen die Anzahl von gleichzeitig anwe­senden Kunden jeweils einen Kunden pro angefangene 10 qm der Verkaufsfläche nicht übersteigen; in Handelseinrichtungen mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 qm darf diese Anzahl 80 Kunden zuzüglich jeweils einen Kunden pro ange­fangene 20 qm der über 800 qm hinausgehenden Verkaufsfläche nicht übersteigen. Bei Einkaufszentren, Einkaufspassagen und ähnlichen Einrichtungen ist die Gesamt­fläche aus zulässigerweise geöffneten Verkaufsflächen und Allgemeinflächen maß­geblich.

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Von RA Kolowrat · Kategorie: Aktuelles · Schlagworte: Corona, Einzelhandel, Kontrolle, Maske

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